Re: Bildungsurlaub in NRW (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für einen Sprachkurs in Italien freistellt, ist das eine individuelle Entscheidung von ihm. Da dies dann eine Verabredung außerhalb des BU-Gestzes ist, gibt es dafür auch keine feste Form. Ich würde Ihnen aber vor einer festen Buchung empfehlen, eine schriftliche Einwilligung Ihres Arbeitgebers einzuholen. |
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