Re: BU Kurse gestrichen - nacharbeiten ? (Hamburg) | ||
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Bildungsurlaub heißt eigentlich Beurlubung zum Zweck der Weiterbildung. Die Zeit ist und bleibt damit Arbeitszeit. Wenn der BU kurzfristig abgesagt wurde, ist das natürlich sehr ärgerlich - trotzdem müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber melden, und die Zeit (nach)arbeiten. Kleiner Trost: dadurch bleibt Ihnen der Bildungsurlaubs-Anspruch natürlich auch erhalten. |
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