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Mediation und Bildungsurlaub

Name:Windfuhr, Ralf

Nach § 9 Abs. 2 AWbG sind Veranstaltungen von der Anerkennung ausgeschlossen, die auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher fertigkeiten gerichtet sind. Fällt "Mediation-alternative Konfliktlösung" auch darunter?
Für eine Antwort mit verwertbarer Quelle bin ich sehr dankbar.

Grüße aus Essen
R. Windfuhr


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