schwierig, ihre forderung einer verwertbaren quelle, weil es nun mal nur "richterrecht" gibt zum AWbG....
also hier nur eine relativ sichere einschätzung aus der kenntnis der geschichte des gesetzes: die komische floskel mit der "psychologischen fertigkeiten .." will "privates" und "psychologisches" abwehren. mediation und konflitklösungstrategien sind typische schlüsselqualifikationen, die auch ind en öffentlichen bereich hineinspielen, aber auf jeden fal einen sehr engen bezug zu der gesetzesdifinitin der beruflcihen arbeitnehmerweiterbildung haben ("... berufsbezogene handlungskompetenz ..."). ich sehe da sehr gute chancen, einen BU-anspruch durchzusetzen. viel glück!
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