Re: Bildungsurlaub in England | ||
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Dieses "Schlupfloch" gibt es wohl tatsächlich. Für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Landesgesetz des Firmenhauptsitzes maßgeblich: So kann ein Baden-Württemberger (dort gibts keinen Bildungsurlaub), wenn er für FORD arbeitet (Hauptsitz in NRW) meines Wissens Bildungsurlaub nach dem NRW-Gesetz beantragen. Anders herum: Ein Arbeitnehmer in NRW kann das weitergefasste Hessen-Gesetz bemühen, wenn sein Arbeitgeber z.B. seinen Hauptsitz in Frankfurt hat. |
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