Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub in England

Name:Bernhard Eul-Gombert

Dieses "Schlupfloch" gibt es wohl tatsächlich. Für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Landesgesetz des Firmenhauptsitzes maßgeblich: So kann ein Baden-Württemberger (dort gibts keinen Bildungsurlaub), wenn er für FORD arbeitet (Hauptsitz in NRW) meines Wissens Bildungsurlaub nach dem NRW-Gesetz beantragen. Anders herum: Ein Arbeitnehmer in NRW kann das weitergefasste Hessen-Gesetz bemühen, wenn sein Arbeitgeber z.B. seinen Hauptsitz in Frankfurt hat.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog