Re: Fernstudium mit Pflichtseminaren (Nordrhein-W | ||
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Für NRW gilt: es handelt sich bei der SGD nicht um einen Bildungsurlaub nach dem AWBG, denn der Träger der Maßnahme ist nicht anerkannt nach dem NRW-Weiterbildungsgesetz. Darum kann Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnen. |
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