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Re: Zustimmung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfal

Name:norbert reichling

.. in der tat, das ist blöderweise nicht ausdrücklich geregelt! dem arbeitgeber muss aber klar sein, dass er bei nichtablehnung (und die müsste schriftlich erfolgen) drei wochen nach der (schriftlichen) mitteilung des arbeitnehmers zugestimmt hat, wie das AWbG in § 5 abs. 3 feststellt. da wäre ihm doch vielleicht zu vermiteln, dass eine kleine und frühzeitige pro- mitteilung vernünftig wäre?


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