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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Ablehnungsgründe finden Sie im Gesetz.
Der Mindestnutzen ist ein heikles Thema - hier prallen typischerweise unterschiedliche Bewertungen aufeinander. Wenn keine Einigung erzielt wird, muss es letztlich vor Gericht entschieden werden.
Zu Ihrem Beispiel: häufig werden Dinge gelernt, weil sie neu sind und darum vielleicht noch nicht im Betrieb angewendet werden. Wenn es aber nützlich wäre, sie einzusetzen, wäre dies ja ein Mindestnutzen.


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