Re: Bildungsurlaub im anderen BERUF? | ||
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Wenn ein Bildungsurlaub überhaupt nichts mit Ihrem ausgeübten Beruf zu tun hat, kann Ihr Arbeitgeber ablehnen, weil er keinen "Mindestnutzen" davon hat. Darauf hat er nämlich einen Anspruch. |
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Re: Bildungsurlaub im anderen BERUF? | ||
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Wenn ein Bildungsurlaub überhaupt nichts mit Ihrem ausgeübten Beruf zu tun hat, kann Ihr Arbeitgeber ablehnen, weil er keinen "Mindestnutzen" davon hat. Darauf hat er nämlich einen Anspruch. |
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