Re: Abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfale | ||
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Wenn ich Sie richtig verstehe, arbeiten Sie in NRW, haben sich aber einen BU in Niedersachsen ausgesucht. Wenn das so ist: Das NRW-Bildungsurlaubs-Gesetz akzeptiert nur Veranstaltungen von NRW-Trägern als Bildungsurlaub. Eine gegenseitige Anerkennung, wie einige Länder sie praktizieren, gibt es in NRW nicht. Das heißt leider für Sie: Es gibt keine Möglichkeit, das von Ihnen gewünschte Seminar in NRW anerkennen zu lassen. |
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