Re: Rechtsfragen rund um Bildungsurlaub | ||
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Ich empfehle Ihnen, dem oder der Programm-Verantwortlichen in der veranstaltenden Bildungseinrichtung selbst Ihre Kritik vorzutragen. Oft ist man dort sehr offen für Hinweise, weil so das eigene Angebot verbessert werden kann. Bei einer berechtigten Beanstandung wird man vielleicht nach einer einvernehmlichen Lösung mit Ihnen suchen. |
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