Sprachreise nach Argentinien ohne Bezug zum Beruf (Berlin) | ||
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Hallo, muss ein Berliner Arbeitgeber einer Mitarbeiterin für einen Sprachkurs (Ausland) BU gewähren, wenn sie für ihre Tätigkeit absolut keine Fremdsprachenkenntnisse braucht, und falls nein, bitte bitte die Rechtsgrundlage benennen! Vielen Dank im voraus. |
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