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Re: Bildungsurlaub an einzelnen Tagen (Nordrhein-W

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es wundert mich ein bisschen, dass ein Studium als Bildungsmaßnahme nach AWBG gelten soll ... Denn Hochschulen und Fachhochschulen sind keine Bildungsträger im Sinne des WbG, da sie sich nicht ausschließlich mit Weiterbildung beschäftigen. Wenn der Kursanbieter tatsächlich eine nach dem WbG anerkannte Einrichtung ist, besteht unter Umständen ein Freistellungsanspruch. Voraussetzung ist, dass die Prüfung (z.B. Klausur) der Wissensvermittlung dient. Abschlussprüfungen mit dem Ziel der reinen Wissensabfrage sind dies nicht. Veranstaltungen in Intervallen sind möglich.
Lassen Sie sich sicherheitshalber schriftlich bestätigen, dass die Veranstaltung ein BU im Sinne des AWBG ist, dann haben Sie eine Sicherheit.


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