Re: Bildungsurlaub an einzelnen Tagen (Nordrhein-W | ||
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Es wundert mich ein bisschen, dass ein Studium als Bildungsmaßnahme nach AWBG gelten soll ... Denn Hochschulen und Fachhochschulen sind keine Bildungsträger im Sinne des WbG, da sie sich nicht ausschließlich mit Weiterbildung beschäftigen. Wenn der Kursanbieter tatsächlich eine nach dem WbG anerkannte Einrichtung ist, besteht unter Umständen ein Freistellungsanspruch. Voraussetzung ist, dass die Prüfung (z.B. Klausur) der Wissensvermittlung dient. Abschlussprüfungen mit dem Ziel der reinen Wissensabfrage sind dies nicht. Veranstaltungen in Intervallen sind möglich. |
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