Re: Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen | ||
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Es ist seit der Novellierung des AWBG in NRW nicht mehr möglich, Einzelanerkennungen von Bildungurlauben zu erhalten. Nach meinem Kenntnisstand ist das Seminar eines schleswig-holsteinischen Anbieters in NRW nicht anerkennungsfähig. Das schleswig-holsteinische Bildungsurlaubsgesetz finden Sie hier: |
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