Hallo,
eine Frage an den Spezialisten;-):
ich habe das Gesetz für NRW schon gelesen und auch hier im Forum gelesen, daß ein Sprachkurs im Ausland von der Anerkennung ausgeschlossen sind. Jetzt habe ich in einem Forenbeitrag gelesen, daß der Arbeitgeber dennoch den Bildungurlaub zulassen kann.
Handelt es sich dann noch um einen Bildungsurlaub? Gibt es dadurch Nachteile?
danke und gruss, Johannes Hüttemeister.
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