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Re: Sprachkurs/Ausland - Kulanz des Arbeitgebers?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bitte unterscheiden Sie den Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub von individuellen Abreden, wie einer Kulanzregelung. Auf den Bildungsurlaub haben Sie Anspruch - dieser Anspruch wird aber vom Gesetzgeber genau definiert, auch um den Arbeitegeber vor Missbrauch zu schützen. In NRW sind Sprach-BUs im Ausland (mit Ausnahme von Belgien und NL) ausgeschlossen - Sie haben also keinen Anspruch. Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können, dass Sie die gewünschte Fremdsprache im Mutterland besser lernen können, dann dürfen Sie das gern annehmen, es ist aber ein Entgegenkommen des Arbeitgebers und kein Rechtsanspruch von Ihnen. Tipp: Gerade wenn Ihr Arbeitgeber von Ihren neuen Sprachkenntnissen profitieren kann, können Sie ihn vielleicht vom Nutzen eines Sprachenseminars im Ausland überzeugen, denn dort haben Sie auch außerhalb der eigentlichen Seminarzeit Gelegenheit, Ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen.


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