hallo!
kann mir jemand sagen, ob im falle der zusammenlegung des bildungsurlaubs aus zwei jahren dier urlaub am stück genommen werden muss, oder ob zwei getrennte fünftägige vernastaltungen auch möglich sind.
und was geschieht in dem fall, das der zusammengelegte bildungsurlaub erneut abgelehnt wird?
danke!
birgit
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