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Re: Bildungsurlaub hat nichts mit Beruf zu tun ???

Name:Bernhard Eul-Gombert

Für ein Seminar, das nichts mit Ihrer beruflichen Praxis (oder zumindest deren Weiterentwicklung) zu tun hat, haben Sie keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Es steht Ihrem Arbeitgener natürlich frei, Sie unabhängig davon trotzdem für den Seminarbesuch freizustellen.
Als Prüfungsgrundlage für die Inhalte hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen inhaltlichen Verlaufsplan des Seminars, den die Bildungseinrichtungen meist nach Anmeldung automatisch mitschicken. Genehmigt der Arbeitgeber auf dieser Basis einen Bildungsurlaub, bzw. widerspricht nicht, steht dem Seminarbesuch nichts im Wege.


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