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Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-We

Name:Bernhard Eul-Gombert

Weder im Weiterbildungsgesetz noch im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz steht etwas von Zahlungsmodalitäten. Diese Begründung für die Forderung nach einer vollständigen Vorabzahlung ist mit Sicherheit falsch. Die von Ihnen gewünschte Ratenzahlung ist bei längerlaufenden Weiterbildung durchaus üblich, und wird meist unaufgefordert angbeoten - schließlich entstehen den Bildungsanbietern deren Kosten auch nicht alle "auf einen Schlag". Vielleicht zeigt Ihr Anbieter Einsicht, wenn Sie ihm vergleichbare Angebote mit kulanteren Konditionen vorlegen, oder Sie suchen sich gleich einen anderen Veranstalter ...


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