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Ablehnung BU (Nordrhein-Westfalen)

Name:Jana

Hallo,
Anfang Juli 2007 habe ich BU beantragt,im August (also nach 1 Monat und 6 Tagen)bekamm ich das Ablehnungsschreiben mit der Begründung, dass die Veranstaltung selbst (also das Modul Personalwesen) keine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung wäre (obwohl die Handwerkskammer mir bescheinigt hat, dass sie eine anerkannte Weiterbildungsstätte ist und die Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks im Sinne des AWbG BU-würdig ist).
Dazu möchte ich erläutern, dass ich bis jetzt die Weiterbildung modulenweise (3 Module von 4) in Abendschule absolviert habe. Da ich schwanger bin, möchte ich das letzte Modul so schnell, wie möglich vor der Geburt des Kindes beenden und dafür ein Teil meines Jahresurlaubes "opfern" + 10 Tage BU (nach Vorgriffszusammenfassung)
Meine Fragen:
-> Ist die Ablehnung gültig?
Ich bin nähmlich nach 3-wöchigem Schweigen des AG davon ausgegangen, dass BU genehmigt wurde.
-> Wenn "ja" - welche weitere Schritte kann ich unternehmen?
-> Welche Konsequenzen hat eine "Gleichwohl-Regelung"?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


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