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Re: Bildungsurlaub beim staatlich geprüften Betrie

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es ist nicht möglich, für Prüfungen Bildungsurlaub zu nehmen.
Außerdem: Der Träger muss von der zuständigen Bezirksregierung anerkannt sein. Fachschulen, Hochschulen und Fachhochschulen sind aber keine Bildungsträger im Sinne des WbG
(Weiterbildungsgesetz). Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht daher nicht


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