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Re: BIldungsurlaub

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaub können Sie nur bei Veranstaltungen in Anspruch nehmen, die ausdrücklich dafür bestimmt sind - die Anbieter informieren Sie gern darüber, ob es sich bei einer Bildungsmaßnahme um eine bildungsurlaubsfähige Veranstaltung handelt. Bei Meisterlehrgängen ist das eher nicht der Fall.


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