Der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt i.d.R. am Jahresende.
Die Bildungsurlaubstage aus zwei Jahren können jedoch zusammengefasst
werden. Dies kann bei freiwilligen Regelungen mit dem Arbeitgeber im
Rückgriff auf das vergangene ebenso wie im Vorgriff auf das künftige Jahr
erfolgen, also maximale Zusammenfassung von 10 Tagen Bildungsurlaub.
Lässt sich eine freiwillige Regelung nicht vereinbaren, kann der
Arbeitnehmer die Übertragung der fünf Tage aus dem laufenden in das
kommende Kalenderjahr auch gegen den Willen des Arbeitgebers beanspruchen.
Dies muss ausdrücklich erklärt werden, und zwar noch im laufenden Jahr. Die
Übertragung der fünf Tage in das folgende Jahr muss spätestens im Dezember geltend gemacht werden.
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