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Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür

Name:Bernhard Eul-Gombert

Zunächst: In Baden-Württemberg ist nie ein Gesetz zur Arbeitnehmerweiterbildung verabschiedet worden. Wenn Sie also Ihren Arbeitsplatz dort haben, haben Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es steht Ihnen aber natürlich frei, einen Sprachkurs, der als Bildungsurlaub anerkannt ist, zu besuchen. (Das machen viele Menschen.) Nur: Sie können dafür keine Freistellung von der Arbeit verlangen, dafür fehlt in BaWü die gesetzliche Grundlage.


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