Re: Bildungsurlaub Beamte (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Die Regelungen von Bildungsurlaub (für Arbeiter(innen) und Angestellte) einserseits und die Regelungen für Beamte andererseits sind voneinander völlig getrennt zu sehen. Im Bildungsurlaub gibt es die Möglichkeit, den nicht genutzen Antrag ins nächste Jahr übertragen zu lassen. Ob das für Beamte analog möglich ist, vermag ich nicht zu sagen. |
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