Re: Bildungsurlaub für Beamte | ||
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Schauen Sie mal unter Infos/Gesetztestext auf dieser Site nach. Paragraf 2 des AWBG-Gesetzes legt die "Anspruchsberechtigten" fest: Beamte werden da nicht genannt. Da könnte man nun die eine oder andere ironische Bemerkung zu anstellen, warum das Land einen wesentlichen Teil seiner eigenen Mitarbeiter vom Bildungsurlaub ausschließt, aber das war ja nicht Ihre Frage. Tatsächlich gibt es ja eigene Fortbildungsfreistellungen für Beamte, und ich habe gehört, dass gelegentlich für Bildungsurlaube auch Freistellungen für Beamte auf anderer gesetzlicher Grundlage erteilt wurden. |
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