Hallo,
ich bin seit gut einem Jahr über die Arbeitnehmerüberlassung bei demselben Unternehmen in NRW tätig. Da ich mich im nächsten Jahr verstärkt um meine Weiterbildung kümmern möchte, habe ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber (dem Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung, ebenfalls NRW) die Übertragung des in diesem Jahr nicht in Anspruch genommenen BUs beantragt. Nun bekomme ich von dort die Antwort, dass es einen Anspruch auf BU bei Unternehmen der Zeitarbeit nicht gibt. Dabei bezieht man sich auch noch auf den IGZ-Tarifvertrag. Gibt es diesen Anspruchs-Ausschluss für die Zeitarbeit tatsächlich ? Und falls ja - aus welchem Grund ?
Schonmal Danke für eine Rückmeldung
|