Für welche Seminare Bildungsurlaub genommen werden kann, ergibt sich aus
§§ 1, 9 AWbG.
Das Seminar muss durch eine Volkshochschule oder eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Seminare anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert.
Die Anerkennung einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz erfolgt
durch einen Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung bzw. der Bezirksregierung. Der Bescheid kann in
der Bildungseinrichtung abgefragt werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Bildungseinrichtung um zu erfragen, ob
in Ihrem Fall diese Voraussetzungen gegeben sind.
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