Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub bei Arbeitnehmerüberlassung (No

Name:Bernhard Eul-Gombert

Einen Ausschluss gibt es für Beamte und Einschränkungen für Arbeitnehmer/innen in kleineren Unternehmen. Auf Zeitarbeitsfirmen geht das Gesetz nicht ein.
Tarifvertragliche Regelungen können einen gesetzlichen Rechtsanspruch nicht unwirksam werden lassen.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog