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Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Westfalen)

Name:Andreas

Ich bin Auszubildener in der GEsundheits- und Krankenpflege. Habe ich auch Anspruch auf Fortbildungsurlaub, da ich im engeren Sinne ja meine ganze Arbeitszeit fortgebildet werde?

Müssen Aus- und Fortbildungen extra anerkannt/ gekennzeichnet sein um diese im Rahmen eines Fortbildungsurlaubes zu besuchen? Oder ist hier der mutmassliche (sekundäre) Nutzen für den ausschlaggebend? (Konkret geht es für mich um eine Teilnahme an einer Zugführerausbildung im Betreuungs- und Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes, sowie eine Ausbildungs zum Fachausbilder Sanitätsdienst).


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