Re: Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Wes | ||
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Auszubildende haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung, das Gesetz schließt sie ausdrücklich von der Inanspruchnahme aus. |
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Re: Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Wes | ||
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Auszubildende haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung, das Gesetz schließt sie ausdrücklich von der Inanspruchnahme aus. |
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