Re: Keine Rückmeldung vom Arbeitgeber (Nordrhein-W | ||
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Sie sehen das schon richtig: Sie haben die 6-Wochenfrist nicht beachtet, damit haben Sie eine Grundforderung des Gestezes nicht beachtet. Ihr Arbeitgeber braucht Sie nicht freistellen. Ob er Ihnen ausdrücklich absagt oder nicht, ändert daran nichts. |
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