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Re: Bildungsurlaub für berufsfremde Fortbildung (N

Name:Bernhard Eul-Gombert

Einerseits soll berufliche Arbeitnehmerweiterbildung die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten fördern. Sie ist nicht ausdrücklich auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Andererseits: Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf die ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind nur eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können. Letzteres könnte an Ihrem Beispiel schwierig werden.


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