Neuer Beitrag
Re: 5 Tage übertragen, und jetzt ... ?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Übertragung sieht das Gesetz nur bei einer Zusammenfassung vor, wenn Sie also im Folgejahr inhaltlich zusammengehörende Seminare besuchen.
Das reine Aufschieben geht nur, wenn der Arbeitgeber einen BU abgelehnt hat, und es im laufenmden Jahr nicht mehr geht.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog