Guten Tag!
Meines Erachtens sind nur Bildungsurlaube und dementsprechend auch Sprachbildungsurlaube im Ausland nurausgeschlossen,
"soweit sie nicht in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar angrenzenden Nachbarländern oder am Sitz des Europäischen Parlamentes stattfinden".
Das würde einen Sprachbildungsurlaub Französisch in Belgien oder Holländisch in Holland durchaus erlauben.
Schöne Grüße
Herta Ritsche
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