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Re: Weiterbildendes Studium /BU (Nordrhein-Westfal

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ein Bildungsurlaub muss durch eine Volkshochschule oder eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Seminare anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert.
Die Anerkennung einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz erfolgt durch einen Bescheid der Bezirksregierung.
Hochschulen und Fachhochschulen sind keine Bildungsträger im Sinne des
WbG, da sie sich nicht ausschließlich mit Weiterbildung beschäftigen.
Bildungsurlaub gibt es für Bildungsmaßnahmen. Prüfungen und
Abschlußarbeiten sind leider nicht bildungsurlaubsfähig.


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