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Re: Wieviele Tage Bildungsurlaub? (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Sie gehen davon aus, dass Sie Ihren Anspruch rückwirkend für das vergangene Jahr einfordern können. Zumindest in NRW geht das nur, wenn Sie das im Vorjahr bereits beantragt haben. Schauen Sie mal im NDS-Gesetz nach, die Regelung ist etwas komplizierter. Das Gesetz finden Sie auf der Bildungsurlaub.de unter Infos. Geben Sie "Niedersachsen" ein und gehen auf den Link zum Gesetz. (§2, Abs. 6)


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