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Re: Wer darf Bildungsurlaub anbieten?

Name:Bernhard Eul-Gombert

In NRW können nur staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung Bildungsurlaub anbieten. Früher war auch eine Anerkennung enzelner Veranstaltungen möglich, diese Möglichkeit ist mit der Novellierung des AWBG (Bildunsgurlaubsgesetz) weggefallen. Die staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtung kann bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden. Allerdigs müssen eine Reihe von im Weiterbidungsgesetz beschriebenen Voraussetzungen auf Seiten der Bildungseinrichtung erfüllt sein.


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