Re: Bildungsurlaub staatlich anerkannte Einrichtun | ||
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Es geht hier um die "staatliche Anerkennung nach dem Weiterbildungesetz". Die Anerkennung als Bildungsträger für Bildungsurlaub richtet sich nach dem § 15 des Weiterbildungsgesetzes (WbG). Eine Anerkennung wird von einer Bildungseinrichtung bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt. Eine Bildungseinrichtung wird es also wissen, ob sie anerkannt ist: Fragen Sie dort nach. Ggf. kann Ihnen auch die zuständige Bezirksregierung dazu Auskunft erteilen - auch dort muss man es schließlich wissen. |
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