Hallo!
Ich möchte bei meinem Arbeitgeber (Arbeitnehmerüberlassung mit mehr als 50 Beschäftigten) eine Woche Spanisch als Bildungsurlaub (anerkanntes Institut) einreichen. Meine derzeitige Tätigkeit ist in NRW als Ingenieur in der Entwicklung am Schreibtisch (Kommunikation häufig Englisch mit englischsprachigen Kollegen etc., aber leider kein Spanisch). Kann das abgelehnt werden, da es keinen unmittelbaren und/oder mittelbaren Vorteil für den Arbeitgebeter darstellt? Oder muß Sprach-Bildungsurlaub (egal welche Sprache) generell anerkannt werden, da er immer einen mittelbaren Vorteil darstellt?
Meine Spanischkenntnisse habe ich schließlich auch in meiner damaligen Bewerbung erwähnt.
Danke für eine Antwort.
Gruß,
colenze
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