Re: Spanisch - mittelbarer Vorteil für Arbeitgeber? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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nach der ständigen auslegung der oberen arbeitsgerichte muss bei den sprach-bildungsurlauben wenigstens ein "fitzelchen" von möglichem vorteil für den arbeitgeber sichtbar sei - gelegentliche kundenkontakte in spanischsprachige länder würden sicher genügen, vielleicht auch die aussicht, dass ihre firma perspektivisch auf den lateinamerikanischen markt muss usw. |
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