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Re: Aus/Weiterbildung während der Arbeitszeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:tcschmidt

Ich glaube nicht, dass du einen Anspruch hast, sofern es sich nicht um Bildungsurlaub handelt.

Die "Ausbildung" muss schon so gelegt werden, das dein Dienst nicht gestört wird.

Vereinbarungen AG-AN sind in der Regel freiwillig und wenn das ganze dann nicht im dienstlichen Interesse steht, hast du eigentlich kaum eine Möglichkeit den Dienst zu "boykottieren".

Gerade als Krankenschwester oder andere Berufe im Schichtsystem ist es sehr schwierig, dann da was zu machen. Du kanst meines Wissens nur auf das godwill deines AG hoffen..



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