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Re: Bildungsurlaub abgelehnt, erneuter Versuch

Name:Bernhard Eul-Gombert

Zunächst: für den Bildungsurlaub gilt das Prinzip des Standorts des Arbeitsplatzes, d.h. es gilt in Ihrem Fall das NDS-Gesetz. Sie finden es auf dieser Website unter Infos. Geben Sie im Klappmenü "Nidersachsen sein und klicken Sie auf "Gesetz".
Fristen sind üblicherweise im gesetz geregelt.


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