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Re: zusammenlegung von bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Sie müssen immer im noch laufenden Jahr den Anspruch aufs folgende Jahr schieben. Rückwirkend geht das nicht. Ihr Anspruch ist nämlich zum Jahresende verfallen.
Bildungsurlaub gibts für Arbeitenehmer /innen im Unternehmen. Da Sie nach Vertragslage im nächsten Jahr keine mehr sind, können Sie auch keinen Anspruch geltend machen.


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