Re: Nachweis nach § 5 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub für Prüfungen ist nach dem NRW-Bildungsurlaubagesetz (AWbG) nicht möglich! Da hilft wohl nur: mit dem Arbeitgeber reden ... |
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Re: Nachweis nach § 5 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub für Prüfungen ist nach dem NRW-Bildungsurlaubagesetz (AWbG) nicht möglich! Da hilft wohl nur: mit dem Arbeitgeber reden ... |
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