Re: Bildungsurlaub auf freies Wochenende geschoben (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Entscheidend ist, ob Sie sich bei der Beantragung an die Regeln gehalten haben: Antragsfrist eingehalten? Bestätigung des Arbeitgebers erhalten? Dann sind Sie sich in der Sache einig gewesen, und Sie können die Unklarheiten einvernehmlich klären. |
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