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Re: Bildungsurlaub gem. AWbG abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Name:norbert reichling

ich rate, das thema bildungsurluab in diesem zusammenhang zu vergessen - ein widerspruch wäre zwecklos,weil der arbeitgeber (leider) recht hat. nicht jeder urlaub, der etwas mit bildung zu tun hat,ist bildungsurlaub, sondern nur das, was im gesetz (bitte text auf dieser website lesen) beschrieben ist!


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