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Re: Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Zunächst: es gibt in Baden-Württemberg leider kein Bildungsurlaubs-Gesetz, auf dass Sie sich beziehen könnten. Sie müssten also zunächst das Gesetz zu Rate ziehen, von dem Sie annehmen, das es Ihnen die Weiterbildungstage garantiert.
Im übrigen ist in Streitfällen der Betriebsrat eine gute Adresse, weil er zum einen meist die Rechtsgrundlagen kennt und zum anderen seine Mitspracherechte im Betrieb nutzen kann, um Ihre Interessen zu vertreten.


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