Re: Bildungsurlaub Hochschulstudium (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Hochschulen können sich mittlerweile als Bildungsurlaubs-Veranstalter anerkennen lassen. Dann können sie Bildungsurlaube - auch eingebettet in einer umfangreicheren Fort- oder Ausbildung - durchführen. Die BUs müssen aber als solche vom Veranstalter ausgewiesen sein und sie müssen den formalen Bedingungen des Gesetzes entsprechen. Selbstlernphasen gehören z.B. sicher nicht dazu. |
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