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Re: Bildungsurlaub (Niedersachsen)

Name:dollmann

Anträge auf Anerkennung muss imer der Veranstalter stellen, in Ihrem Fall bei der Niedersächsischen Agentur für Erwachsenenbildung. BU muss grundsätzlich in dem Land anerkannt sein, in dem der Arbeitsplatz ist.


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